Autoversicherung vergleichen

KFZ-VERSICHERUNG WECHSELN IN DREI SCHRITTEN

Den Wechsel Ihrer Autoversicherung können Sie schnell und unkompliziert einfach online durchführen. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit jedes Jahr bis zu hunderte Euro für Ihre Kfz-Versicherung zu sparen.

    1. Geben Sie Ihre Daten ein. Für den Vergleich einer Autoversicherung müssen Sie neben personenbezogenen Daten (z.B. Schadensfreiheitsklasse etc.) auch Angaben zum Kfz machen. Die Daten hierzu finden Sie in der Regel im Fahrzeugschein.
    2. Wählen Sie den besten Tarif. Nachdem Sie die relevanten Daten in den Vergleichsrechner eingegeben haben, werden auf dieser Basis die für Sie passenden Tarife ermittelt. Aus dem Ergebnis können Sie die für Sie beste Autoversicherung auswählen.
    3. Wechseln Sie schnell und einfach online. Wenn Sie sich für einen Tarif entschieden haben, können Sie über die Eingabemaske den Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung schnell und unkompliziert online beantragen.

Günstige KFZ-Versicherung: So geht`s!

Um stets die für sie günstigste Kfz-Versicherung zu haben, sollten Sie einmal jährlich prüfen, ob Ihre aktuelle Kfz-Versicherung noch die für Ihre Situation beste Autoversicherung ist. Bei der Ermittlung des Versicherungstarifs beeinflussen die nachfolgenden Kriterien den Beitrag Ihrer Autoversicherung:

    1. Der Leistungsumfang. Bei der Auswahl Ihrer Autoversicherung können Sie zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko oder Vollkasko wählen. Die günstigste Kfz-Versicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, da diese den geringsten Leistungsumfang bietet. Teurer ist die Teilkaskoversicherung, da diese auch Schäden am eigenen Kfz abdeckt. Der größte Leistungsumfang hat die Vollkaskoversicherung, die entsprechend am teuersten ist.
    2. Mögliche Rabatte. Einige Versicherer bieten Ihren Kunden bzw. gewissen Kundengruppen Rabatte bei der Kfz-Versicherung an. Hierzu gehören z.B. Bahnfahrer oder Bestandskunden die bereits andere Versicherungen bei dem Versicherer haben. Prüfen Sie beim Vergleich Ihrer Kfz-Versicherung also, ob Sie von gewissen Rabatten profitieren können.
    3. Persönliche Situation. Neben den beiden oben genannten Faktoren, hat auch Ihre persönliche Situationen einen wesentlichen Einfluss auf den Beitrag der Kfz-Versicherung. Insbesondere Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), Ihre jährliche Fahrleistung und Ihr Fahrzeugtyp beeinflussen den Beitrag maßgeblich. Eine hohe Schadenfreiheitsklasse führt in der Regel zu niedrigen Beiträgen. Auch eine geringe jährliche Fahrleistung kann den Beitrag reduzieren. Geben Sie also nur eine Fahrleistung an, die Sie auch tatsächlich erreichen. 
    4. Jährliche Beitragszahlung. Bei vielen Versicherern führt eine jährliche Beitragszahlung – anstelle der monatlichen Beitragszahlung – zu einem günstigeren Tarif. Prüfen Sie beim Vergleich der Kfz-Versicherung also, ob die jährliche Beitragszahlung für Sie in Frage kommt.

KFZ-Versicherung für Fahranfänger

Fahranfänger verfügen naturgemäß über keine bis wenig Fahrerfahrung, was aus Sicht des Versicherers zu einem erhöhten Unfallrisiko führt. Aber auch die mangelnde Erfahrung im Umgang mit dem Auto kann – z.B. beim Ausparken auf dem Supermarktparkplatz – schnell zu kleineren Unfällen bzw. Schäden führen. Diese erhöhten Risiken wirken sich negativ auf den Versicherungsbeitrag aus, den Fahranfänger für ihre Kfz-Versicherung zahlen müssen. Da jedoch gerade in jungen Jahren das Geld häufig knapp ist, tun hohe Beitragszahlungen für Fahranfänger doppelt weh. Umso mehr lohnt es sich, unterschiedliche Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, um die Kosten der Kfz-Versicherung für Fahranfänger zu senken. Gängige Vorgehensweisen sind z.B. spezielle Fahranfänger-Tarife bzw. Telematik-Tarife oder die Einstufung als Zweitwagen bei den Eltern.

Autoversicherung für Zweitwagen

Egal ob Familienauto, Auto für den Partner oder das erste eigene Auto des Kindes: Mit der sogenannten Zweitwagenregelung bieten einige Versicherer Ihnen die Möglichkeit den Zweitwagen zu begünstigten Bedingungen zu versichern. Auch wenn keine Pflicht besteht, das zweite Auto eines Haushaltes bei dem gleichen Versicherer wie den Erstwagen zu versichern, kann sich dies in vielen Fällen durch die Autoversicherung für Zweitwagen jedoch durchaus lohnen. Insbesondere Fahranfänger profitieren davon nicht in der Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft zu werden, wenn das erste Auto des Kindes als Zweitwagen der Eltern versichert wird. Die Kfz-Versicherung für den Zweitwagen läuft hierbei als separater Vertrag und kann nach einigen Jahren Fahrpraxis auf das Kind übertragen werden. 

KFZ-Versicherung für E-Autos

Wie bei jedem regulären Kfz gilt auch bei Elektroautos, dass diese mindestens über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen müssen. Darüber hinaus können ergänzende Kaskotarife sinnvoll sein, die speziell auf E-Autos zugeschnitten sind und Leistungen hinsichtlich des Akkus, einer Wallbox oder des Ladekabels umfassen. Daher bieten viele Versicherer zwischenzeitlich einen speziellen Tarif bzw. eine Kfz-Versicherung für E-Autos an, welche zum Beispiel Risiken durch Akkuschäden, Kurzschluss, Brand oder Tierbissschäden an Hochvoltkabeln abdeckt. Insbesondere bei einem neu angeschafften E-Auto kann eine Vollkaskoversicherung sinnvoll sein, da ein (Total)Schaden erhebliche finanzielle Folgen haben kann.

Häufig gestellte Fragen zur KFZ-Versicherung

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundversicherung für jedes in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeug. Sie übernimmt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Dritten zufügen. Damit schützt die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht Sie als Versicherungsnehmer selbst, sondern in erster Linie die Geschädigten, damit deren Ansprüche jederzeit gedeckt sind. Ohne einen gültigen KFZ-Haftpflichtschutz ist eine Zulassung des Fahrzeugs nicht möglich und die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Die KFZ-Haftpflichtversicherung bildet damit die Basis für den Versicherungsschutz.

Der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko liegt im Umfang der Leistungen für Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden die durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Brand, Glasbruch, Hagelschäden oder Wildunfälle hervorgerufen wurden. Damit greift sie also überwiegend bei Schäden, die nicht durch den Fahrer selbst verursacht wurden. Eine Teilkaskoversicherung eignet sich besonders für Fahrzeuge mit mittlerem Wert, bei denen ein Basisschutz über die KFZ-Haftpflicht hinaus sinnvoll, aber eine umfassende Absicherung nicht zwingend notwendig ist.

Die Vollkaskoversicherung umfasst neben sämtlichen Leistungen der Teilkasko auch selbst verschuldete Unfallschäden sowie – abhängig vom konkreten Versicherungstarif – auch Vandalismusschäden. Sie bietet damit einen deutlich höheren Schutz, insbesondere für neue, hochwertige oder geleaste Fahrzeuge, bei denen ein Eigenverschulden schnell zu hohen finanziellen Belastungen führen könnte. Damit ist die Vollkaskoversicherung gerade auch für Fahranfänger empfehlenswert, da bei dieser Gruppe das Risiko eines selbst verursachten Schadens statistisch höher liegt.

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt an, wie viele Jahre ein Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist. Dadurch beeinflusst sie wesentlich die Höhe des zu zahlenden Beitrags, indem sie mit jedem schadensfreien Jahr weiter ansteigt wodurch der Beitragssatz entsprechend sinkt. Umgekehrt führt ein regulierter Schaden häufig zu einer Rückstufung in der SF-Klasse, was zu einem steigenden Beitrag im Folgejahr führt.

Bei der Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt, da sie ausschließlich Schäden abdeckt, die nicht vom Fahrer selbst verursacht wurden. Hierzu gehören unter anderem Diebstahl, Glasbruch, Sturm- oder Hagelschäden sowie Wildunfälle. Diese Schäden treten unabhängig vom Fahrverhalten auf, sodass eine Einstufung nach unfallfreien Jahren – wie bei der Haftpflicht oder Vollkasko – nicht sinnvoll ist. Der Beitrag der Teilkasko bleibt daher konstant und richtet sich insbesondere nach Fahrzeugtyp, Regionalklasse und gewähltem Versicherungsumfang.

Die Schadenfreiheitsklasse finden Sie in der Regel in Ihren Vertragsunterlagen zu Ihrer KFZ-Versicherung, insbesondere auf dem Versicherungsschein und der aktuellen Beitragsrechnung. Dort wird sie meist als „SF-Klasse“, „Schadenfreiheitsklasse“ oder in Kombination mit der jeweiligen Sparte angegeben, z.B.: „SF 8 Haftpflicht / SF 4 Vollkasko“. Häufig ist die SF-Klasse im Bereich „Vertragsdaten“ oder „Tarifmerkmale“ aufgeführt, zusammen mit den weiteren Angaben wie Typ- und Regionalklasse. Auch in Ihrem Online-Kundenportal des Versicherers können Sie die Schadenfreiheitsklasse in den hinterlegten Vertragsdetails einsehen.

Eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist zwar grundsätzlich möglich, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen bzw. im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Viele Versicherer stimmen einer Übertragung nur innerhalb eines engen Personenkreises, etwa zwischen Ehe- oder Lebenspartnern, Eltern und Kindern zu. Hinzu kommt, dass die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse in der Regel nur für tatsächlich „erfahrene“ Jahre möglich ist, das heißt: Der Empfänger der Schadenfreiheitsklasse kann nur so viele schadenfreie Jahre angerechnet bekommen, wie er selbst seit Führerscheinerwerb hätte fahren können. Zu beachten ist bei der Übertragung, dass der ursprüngliche Inhaber der Schadenfreiheitsklasse den Schadenfreiheitsrabatt nach einer Übertragung entsprechend verliert bzw. auf eine niedrigere Einstufung zurückgesetzt wird.

Der KFZ-Schutzbrief ist eine freiwillige Zusatzleistung zur KFZ-Versicherung, welcher den Umfang der KFZ-Versicherung erweitert. Je nach Tarif deckt der Schutzbrief die Kosten für den Pannen- und Abschleppdienst, das Bergen des Fahrzeugs sowie die Organisation eines Mietwagens. Auch können Hotelübernachtungen und der Rücktransport des Fahrzeugs Bestandteil der Schutzbriefes sein.

Grundsätzlich ist es auch mit einem negativen Schufa-Eintrag möglich, eine Kfz-Versicherung zu erhalten. Viele Versicherer führen vor Vertragsabschluss zwar eine Bonitätsprüfung durch und bewerten dabei das Zahlungsausfallrisiko, unterscheiden aber zwischen der gesetzlichen Haftpflicht und freiwilligen Bausteinen wie Teil- oder Vollkasko. Während es bei umfassenden Kaskoversicherungen häufiger zu Ablehnungen oder strengeren Bedingungen kommen kann, wird ein Basisschutz über die Kfz-Haftpflicht in der Praxis meist ermöglicht, da ohne diesen keine Teilnahme am Straßenverkehr zulässig ist. Allerdings müssen Betroffene je nach Anbieter mit Einschränkungen, Sondervereinbarungen oder abweichenden Zahlungsmodalitäten rechnen.

Die Kosten einer KFZ-Versicherung hängen von einer Vielzahl individueller Faktoren ab und lassen sich daher nicht pauschal beziffern. Zu den Faktoren die einen Einfluss auf den Beitrag haben gehören unter anderem Fahrzeugtyp, Alter und Motorleistung des Pkw, das Alter und die Fahrerfahrung des Versicherungsnehmers sowie die vorhandene Schadenfreiheitsklasse. Ebenfalls relevant sind der Wohnort (Regionalklasse), die jährliche Fahrleistung, der Fahrerkreis und der gewünschte Versicherungsumfang (nur Haftpflicht, zusätzlich Teilkasko oder Vollkasko).

Die Autoversicherung kann in der Regel zum Ende der Versicherungsperiode mit einer Frist von meist einem Monat gekündigt werden. In vielen Verträgen entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, sodass der Stichtag häufig der 31. Dezember ist und die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer vorliegen muss.

Die Deckungssumme bezeichnet den maximalen Betrag, bis zu dem ein Versicherer im Schadenfall leistet. In der KFZ-Haftpflichtversicherung gilt sie für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Wird die Deckungssumme durch einen besonders hohen Schaden überschritten, müssen darüberhinausgehende Beträge grundsätzlich vom Verursacher selbst getragen werden. Aus diesem Grund ist eine ausreichend hohe Deckungssumme ein zentrales Qualitätsmerkmal jeder KFZ-Versicherung.

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) erhalten Sie direkt von dem Versicherungsunternehmen, bei dem Sie den KFZ-Haftpflichtschutz abschließen. Sie kann in der Regel telefonisch, online oder über ein Kundenportal beantragt werden.

Ob eine Werkstattbindung sinnvoll ist, hängt in erster Linie von Ihrem persönlichen Anspruch an Flexibilität und Service sowie von der Prämienersparnis ab. Bei Tarifen mit Werkstattbindung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, im Kaskoschadenfall ausschließlich die vom Versicherer vorgegebenen Partnerwerkstätten zu nutzen. Im Gegenzug gewähren viele Gesellschaften einen Beitragsnachlass, der je nach Anbieter durchaus spürbar sein kann. Für Kunden, die im Schadenfall vor allem Wert auf eine unkomplizierte Abwicklung, Hol- und Bringservice oder Ersatzfahrzeuge legen und keinen besonderen Bezug zu einer bestimmten Werkstatt haben, kann eine Werkstattbindung daher durchaus vorteilhaft sein.

Der Beitrag einer KFZ-Versicherung wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt, die zusammen das individuelle Risikoprofil eines Vertrags ergeben. Eine zentrale Rolle spielen dabei Fahrzeugtyp, Motorleistung und Alter des Fahrzeugs, die sich in der sogenannten Typklasse widerspiegeln. Hinzu kommen der Wohnort des Halters und der regelmäßige Standort des Fahrzeugs, die über die Regionalklasse Einfluss auf die Prämienhöhe nehmen. Regionen mit hoher Verkehrsdichte oder überdurchschnittlich vielen Schäden werden statistisch höher eingestuft als ländliche Gebiete mit geringerer Schadenhäufigkeit.

Ebenso relevant sind persönliche Merkmale des Versicherungsnehmers und die Art der Nutzung. Alter und Fahrpraxis, abgebildet in der Schadenfreiheitsklasse, wirken sich direkt auf den Beitrag aus: Je länger jemand unfallfrei fährt, desto günstiger ist in der Regel die Einstufung. Zusätzlich berücksichtigt der Versicherer die jährliche Fahrleistung, den eingetragenen Fahrerkreis (beispielsweise nur der Halter oder mehrere, darunter junge Fahrer) sowie den gewünschten Versicherungsumfang mit Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.

Unsere Ratgeber